DIN EN 16630
Was ist die DIN EN 16630 und wann kann sie angewendet werden?
Die DIN EN 16630 ist die Norm für standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich. Die Norm beschäftigt sich dabei nur mit Geräten, die sich an Erwachsene und Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren und einer Körpergröße von mindestens 1,40 m richten.
Damit grenzt sich die Regelung von der DIN EN 1176 ab, die sich mit Spielplatzgeräten für jüngere Nutzer beschäftigt. Außerdem werden ausdrücklich nicht thematisiert: elektrisch angetriebene Geräte, Anlagen für funktionelles Training, Hindernisstrecken militärischer Art.
Die Norm geht davon aus, dass jeder Benutzer der Fitnessgeräte die Grenzen seiner körperlichen Belastbarkeit kennt und die Geräte eigenständig benutzen kann. Eine leicht fehlerhafte Ausführung darf keine schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen haben.
Wann wird die DIN EN 16630 angewendet?
Die DIN EN 16630 findet immer dann Anwendung, wenn eine Nutzung durch Kinder unter 14 Jahren durch verschiedene Faktoren ausgeschlossen werden kann, z. B. wenn die Sportstätte eingezäunt ist, kein Spielplatz in unmittelbarer Nähe steht, sprich eine sichtbare Abgrenzung (Straße, Weg, Zaun, Gebäude) vorhanden ist und es den Eltern möglich ist, innerhalb einer bestimmten Zeit die Kinder daran zu hindern, die nach DIN EN 16630 aufgestellten standortgebundenen Fitnessgeräte im Außenbereich zu erreichen.
Freie Fallhöhen
Die Fallhöhen ergeben sich aus der höchsten (im Lot zum Boden) Benutzerstelle (Turnstange, Snakebar) minus 1 m Armlänge. Dabei gibt es eine Ausnahme, und das ist die sogenannte Kletterstelle. Ist eine Kletterstelle in Form einer durchgehenden Sprossenwand vorhanden, wird wie bei der DIN EN 1176 die höchste Benutzerstelle als freie Fallhöhe angenommen.
Fallbereiche
Der Fallraum bzw. der Fallbereich wird grundsätzlich durch die freie Fallhöhe bestimmt. Diese darf 3 m nicht überschreiten. Die Fallbereiche werden mit der Formel X = ⅔Y + 0,5 errechnet. Das Y steht in der Formel für die freie Fallhöhe, also errechnet man zwei Drittel der freien Fallhöhe plus 0,5.
Rechenbeispiel nach DIN EN 16630 ohne Kletterstelle:
Unsere Turnstange hängt auf einer Höhe von 2,35 m, minus eine Armlänge von 1 m, ergibt eine freie Fallhöhe von 1,35 m. Davon sind zwei Drittel 0,90 m + 0,5 ergibt einen Fallbereich von 1,4 m in jede Richtung. Dabei gibt es die Besonderheit in der Norm, dass bei freien Fallhöhen kleiner gleich 1,50 m immer ein Fallbereich von 1,50 m in jede Richtung vorgeschrieben ist.
Dadurch ergibt sich ein Fallbereich von einem Einzelturnreck von 4,52 m (1,50 m Fallbereich + 0,06 m Pfosten + 1,40 m Turnstange + 0,06 m Pfosten + 1,50 m Fallbereich) x 3,08 m (1,50 m Fallbereich + 0,08 m Pfosten + 1,50 m Fallbereich).
Kletterstellen
Ist zum Beispiel an einer Turnstange/Hangelleiter eine Kletterstelle in Form eines Kletternetzes oder einer Sprossenleiter vorhanden, wird wie bei DIN EN 1176 der höchste zu erkletternde Punkt angenommen, ohne 1 m Armlänge abzuziehen. Dadurch ergeben sich größere Fallbereiche, und die Fallschutzfläche muss dementsprechend angepasst werden.
Unsere Turnstange hängt auf einer Höhe von 2,35 m, also haben wir eine freie Fallhöhe von 2,35 m. Die Besonderheit hier ist die Kletterstelle, hier als Beispiel eine Sprossenwand. Davon sind zwei Drittel 1,57 m + 0,5 ergibt einen Fallbereich von 2,07 m in jede Richtung.
Dadurch ergibt sich ein Fallbereich von einem Einzelturnreck von 6,24 m (2,07 m Fallbereich + 0,06 m Pfosten + 1,40 m Turnstange + 0,06 m Pfosten +0,52 m Sprossenwand + 0,06 m Pfosten + 2,07 m Fallbereich) x 4,22 m (2,07 m Fallbereich + 0,08 m Pfosten + 2,07 m Fallbereich).
Fallschutz
Als Fallschutz eignen sich Bodenbeläge wie angesäter Rasen, Schüttgutlösungen (Rindenmulch, Holzhackschnitzel, Sand oder Kies), Fallschutzplatten oder gegossener EPDM-Boden. Dabei sind jedoch die Fallhöhen und die damit verbundenen Auflagen zu beachten.
Schüttgut
Bei Schüttgutlösungen ist eine Mindestschichtdicke von 300 mm bei unter 2 m Fallhöhe vorgeschrieben. Bei allem, was über 2 m liegt, ist eine Mindestschichtdicke von 400 mm vorgeschrieben. Die maximale Höhe darf 3 m nicht überschreiten.
Fallschutzplatten
Die Schichtstärken der 3D-Puzzle-Platten sind 45, 60 und 80 mm:
- 45 mm Platten bis zu einer freien Fallhöhe von 1,60 m
- 60 mm Platten bis zu einer freien Fallhöhe von 2,10 m
- 80 mm Platten bis zu einer freien Fallhöhe von 2,80 m
Wenn bei DIN EN 16630 keine Kletterstelle vorhanden ist, kann bei unseren Fitnessparks und unseren kleinen Helden eine Plattenstärke von 60 mm verwendet werden. Der Fitnesspark XL ist jedoch eine Ausnahme, da wir in diesem Park eine Kletterstelle haben. Beim XL ist daher eine Plattenstärke von 80 mm vorgesehen.
Gegossener EPDM-Boden
Gegossene EPDM-Böden können bis zu einer Fallhöhe von 3 m verwendet werden und sind ebenfalls mit allen Fitnessparks und Stationen kompatibel.
DIN EN 1176
Was ist die DIN EN 1176 und wann wird sie angewendet?
Die DIN EN 1176 ist die sogenannte Spielplatznorm. Ziel der Norm ist es, die Sicherheit von Kindern auf Spielplätzen zu gewährleisten, indem sie bestimmte Anforderungen an Design, Konstruktion, Materialien, Sicherheitsabstände, Belastbarkeit, Wartung und Inspektion von Spielplatzgeräten und -flächen festlegt. Der Unterschied zur DIN EN 16630 besteht darin, dass bei dieser Norm auch Kinder berücksichtigt und abgesichert werden. Dadurch sind die Anforderungen an die Fallbereiche und den Fallschutz höher.
Wann wird die DIN EN 1176 angewendet?
Die DIN EN 1176 wird immer dann angewendet, wenn Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren Zugang zur Calisthenics-Station haben, z. B. an Schulen, öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, wo Spielgeräte oder ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe zur Station stehen.
Freie Fallhöhen
Bei der DIN EN 1176 wird immer von der höchsten (im Lot zum Boden) Benutzerstelle (Turnstange, Multiklimmzugstange) ausgegangen, egal ob eine Kletterstelle vorhanden ist oder nicht.
Fallbereiche
An einem Spielplatzgerät werden die Ausdehnung der Aufprallfläche und des Fallraums grundsätzlich durch die freie Fallhöhe bestimmt. Diese darf 3 m nicht überschreiten. Die Fallbereiche werden mit der Formel X = ⅔Y + 0,5 errechnet. Das Y steht in der Formel für die freie Fallhöhe, also errechnet man zwei Drittel der freien Fallhöhe plus 0,5.
Rechenbeispiel nach DIN EN 1176:
Unsere Turnstange hängt auf einer Höhe von 2,35 m, also haben wir eine freie Fallhöhe von 2,35 m. Davon sind zwei Drittel 1,57 m + 0,5 ergibt einen Fallbereich von 2,07 m in jede Richtung.
Dadurch ergibt sich ein Fallbereich von einem Einzelturnreck von 5,66 m (2,07 m Fallbereich + 0,06 m Pfosten + 1,40 m Turnstange + 0,06 m Pfosten + 2,07 m Fallbereich) x 4,22 m (2,07 m Fallbereich + 0,08 m Pfosten + 2,07 m Fallbereich).
Kletterstellen
Bei der DIN EN 1176 wird nicht zwischen Kletterstelle und keiner Kletterstelle unterschieden. Für die Fallhöhe wird immer der höchste benutzbare Punkt der Station angenommen.
Fallschutz
Als Fallschutz eignen sich Bodenbeläge wie Schüttgutlösungen (Rindenmulch, Holzhackschnitzel, Sand oder Kies), Fallschutzplatten oder gegossener EPDM-Boden. Dabei sind jedoch die Fallhöhen und die damit verbundenen Auflagen zu beachten.
Schüttgut
Bei Schüttgutlösungen ist eine Mindestschichtdicke von 300 mm bei unter 2 m Fallhöhe vorgeschrieben. Bei allem, was über 2 m liegt, ist eine Mindestschichtdicke von 400 mm vorgeschrieben. Die maximale Höhe darf 3 m nicht überschreiten.
Fallschutzplatten
Bei der DIN EN 1176 werden grundsätzlich 80 mm Platten verwendet, da wie schon erwähnt immer der höchste benutzbare Punkt angenommen wird. Diese können bis zu einer Fallhöhe von 2,80 m benutzt werden. Unsere Fitnessparks und Stationen sind für den öffentlichen und halböffentlichen Bereich so konzipiert, dass eine maximale Fallhöhe von 2,80 m nicht überschritten wird.
Gegossener EPDM-Boden
Gegossene EPDM-Böden können bis zu einer Fallhöhe von 3 m verwendet werden und sind ebenfalls mit allen Fitnessparks und Stationen kompatibel.