Vergleich und Erläuterung der DIN EN 16630 und DIN EN 1176
Die DIN EN 16630 und DIN EN 1176 sind zentrale Normen, die die Sicherheit und Planung von Outdoor-Geräten maßgeblich bestimmen.
Sie stellen sicher, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene geschützt werden und Geräte den jeweiligen Anforderungen der Zielgruppen entsprechen.
Während sie einige Gemeinsamkeiten aufweisen, unterscheiden sie sich in ihren Anwendungsbereichen und spezifischen Anforderungen.
DIN EN 16630 – Fitnessgeräte für den Außenbereich
Anwendungsbereich
Die DIN EN 16630 definiert Sicherheitsanforderungen für standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich, die ausschließlich von Jugendlichen ab 14 Jahren und Erwachsenen mit einer Körpergröße von mindestens 1,40 m genutzt werden.
Ausgeschlossen von dieser Norm sind spezielle Regelungen für:
- Elektrisch angetriebene Geräte
- Anlagen für funktionelles Training
- Militärische Hindernisstrecken
Voraussetzungen zur Anwendung
Diese Norm kommt zur Anwendung, wenn durch die Gestaltung des Standorts ausgeschlossen werden kann, dass Kinder unter 14 Jahren die Geräte nutzen. Dies ist z. B. der Fall, wenn:
- Die Geräte durch Zäune, Wege oder andere Barrieren abgetrennt sind
- Kein Spielplatz in direkter Nähe vorhanden ist
Sicherheitsanforderungen (DIN EN 16630)
- Freie Fallhöhen:
Die Fallhöhe wird von der höchsten Benutzerstelle (z. B. Turnstange) gemessen, abzüglich 1 Meter (Armlänge).
Ausnahme: Bei Kletterstellen (z. B. Sprossenwänden) wird die gesamte Höhe ohne Abzug berechnet. - Fallbereiche:
Der Fallbereich wird nach der Formel X = ⅔Y + 0,5 berechnet, wobei Y die freie Fallhöhe ist. Die maximale Fallhöhe beträgt 3 Meter.
Wichtig: Dabei gibt es die Besonderheit in der Norm, dass bei freien Fallhöhen kleiner gleich 1,50 m immer ein Fallbereich von 1,50 m in jede Richtung vorgeschrieben ist.Beispiel ohne Kletterstelle:
- Turnstangenhöhe: 2,35 m
- Freie Fallhöhe: 2,35 m – 1 m = 1,35 m
- Fallbereich: ⅔ × 1,35 m + 0,5 m = 1,4 m in jede Richtung.
Da dieser Wert kleiner als das Mindestmaß von 1,50 m ist, beträgt der erforderliche Fallbereich in diesem Beispiel 1,50 m.
Kletterstellen (bei DIN EN 16630)
Ist zum Beispiel an einer Turnstange/Hangelleiter eine Kletterstelle in Form eines Kletternetzes oder einer Sprossenleiter vorhanden, wird wie bei DIN EN 1176 der höchste zu erkletternde Punkt angenommen, ohne 1 m Armlänge abzuziehen. Dadurch ergeben sich größere Fallbereiche, und die Fallschutzfläche muss dementsprechend angepasst werden.
Beispiel mit Kletterstelle
Unsere Turnstange hängt auf einer Höhe von 2,35 m, also haben wir eine freie Fallhöhe von 2,35 m. Die Besonderheit hier ist die Kletterstelle, hier als Beispiel eine Sprossenwand. Davon sind zwei Drittel 1,57 m + 0,5 ergibt einen Fallbereich von 2,07 m in jede Richtung.
Dadurch ergibt sich ein Fallbereich von einem Einzelturnreck von 6,24 m (2,07 m Fallbereich + 0,06 m Pfosten + 1,40 m Turnstange + 0,06 m Pfosten +0,52 m Sprossenwand + 0,06 m Pfosten + 2,07 m Fallbereich) x 4,22 m (2,07 m Fallbereich + 0,08 m Pfosten + 2,07 m Fallbereich).
DIN EN 1176 – Spielplatzgeräte*
Anwendungsbereich
Die DIN EN 1176 stellt Anforderungen an Spielplatzgeräte, um die Sicherheit von Kindern auf öffentlichen und halböffentlichen Spielplätzen zu gewährleisten. Sie deckt Aspekte wie Design, Materialien, Sicherheitsabstände und Wartung ab. Diese Norm berücksichtigt explizit Kinder unter 14 Jahren, was zu strengeren Sicherheitsanforderungen führt.
*Wichtig: Auch Calisthenics- und Fitnessgeräte gelten im Sinne der DIN EN 1176 als Spielplatzgeräte, wenn Kinder unter 14 Jahren Zugang zu diesen Geräten haben.
Voraussetzungen zur Anwendung
Die DIN EN 1176 ist anzuwenden, wenn Geräte an Orten stehen, die Kindern zugänglich sind, wie z. B.:
- Schulen
- Öffentliche Parks
- Spielplätze in der Nähe von Calisthenics-Stationen
Sicherheitsanforderungen (DIN EN 1176)
- Freie Fallhöhen:
Die Fallhöhe wird immer von der höchsten Benutzerstelle aus gemessen – unabhängig davon, ob es sich um eine Kletterstelle handelt oder nicht.
Im Gegensatz zur 16630 ist hier der Abzug einer Armlänge (1,0 m) nicht zulässig. - Fallbereiche:
Auch hier wird der Fallbereich nach der Formel X = ⅔Y + 0,5 berechnet. Die maximale Fallhöhe beträgt ebenfalls 3 Meter.
Beispiel:- Turnstangenhöhe: 2,35 m
- Freie Fallhöhe: 2,35 m
- Fallbereich: ⅔ × 2,35 m + 0,5 m = 2,07 m in jede Richtung.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
DIN EN 16630 | DIN EN 1176 | |
---|---|---|
Zielgruppe | Jugendliche ab 14 Jahren, Erwachsene | Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren |
Anwendungsbereich | Fitnessgeräte im Außenbereich | Spielplatzgeräte Auch Calisthenics- und Fitnessgeräte gelten im Sinne der DIN EN 1176 als Spielplatzgeräte, wenn Kinder unter 14 Jahren Zugang zu diesen Geräten haben. |
Fallhöhenberechnung | Höchste Benutzerstelle, abzüglich 1 m Armlänge (Ausnahme: Kletterstellen) | Höchste Benutzerstelle, keine Abzüge |
Maximale Fallhöhe | 3 Meter | 3 Meter |
Fallschutzmaterialien | Schüttgut, Fallschutzplatten, EPDM-Böden | Identisch zu 16630 |
Fallschutz
Erforderliche Materialien hängen von der Fallhöhe und weiteren Faktoren (siehe: Informationen rund um Fallschutz) ab:
- Schüttgut: Mindestens 30 cm Schichtdicke bei Fallhöhen bis 2 m, 40 cm bei Fallhöhen über 2 m
- Fallschutzplatten: Abgestuft nach Stärke:
- 45 mm für Fallhöhen bis 1,60 m
- 60 mm für Fallhöhen bis 2,10 m
- 80 mm für Fallhöhen bis 2,80 m
- Gegossener EPDM-Boden: Nutzbar bis 3 m Fallhöhe
Weitere Informationen hier klicken: Informationen rund um Fallschutz
Fazit
Die Wahl zwischen DIN EN 16630 und DIN EN 1176 hängt vom spezifischen Einsatzort und der Zielgruppe ab. DIN EN 16630 ist für Fitnessgeräte in Bereichen geeignet, die klar von Kinderspielplätzen getrennt sind.
DIN EN 1176 sollte angewendet werden, wenn Kinder unter 14 Jahren Zugang zu den Geräten haben könnten, wie an Schulen oder öffentlichen Plätzen mit nahegelegenen Spielgeräten. Hierbei kommen höhere Sicherheitsanforderungen zum Einsatz. Dies spiegelt sich besonders in den unterschiedlichen Berechnungen der Fallhöhen und -bereiche wider.
Die TOLYMP-Anlagen sind vielseitig verwendbar und können sowohl nach den Anforderungen der DIN EN 16630 als auch der DIN EN 1176 ausgelegt werden. Damit bieten wir Lösungen, die individuell auf die jeweilige Zielgruppe und den Standort abgestimmt sind.
Fragen & Antworten
Unterstützen TOLYMP-Anlagen beide Normen?
Die TOLYMP-Anlagen können sowohl nach den Anforderungen der DIN EN 16630 als auch der DIN EN 1176 ausgelegt werden.
Welche Fallschutzarten sind für die Normen 1176 und 16630 geeignet?
Hier gibt es kleine klare Abgrenzung da alle gängigen Fallschutzarten wie Schüttgut, Fallschutzplatten sowie gegossener fugenloser EPDM-Boden grundsätzlich verwendet werden können. Die passende Auslegung der Materialstärke sowie die Einhaltung der erforderlichen Fallhöhen sind entscheidend.
Wann darf die Armlänge von 1 Meter von der Fallhöhe abgezogen werden?
Nur bei DIN EN 16630: Die Armlänge von 1 Meter darf von der Fallhöhe abgezogen werden, wenn es sich nicht um eine Kletterstelle handelt.
Bei Kletterstellen, wie beispielsweise Sprossenwänden, wird die gesamte Höhe der höchsten Benutzerstelle als Fallhöhe berechnet, also ohne Abzug der Armlänge.
Welche DIN EN Norm ist mit höheren Kosten verbunden?
Die Kosten sind identisch, wenn die Anlage eine Kletterstelle enthält, beispielsweise eine durchgehende Sprossenleiter als Aufstiegshilfe. In diesem Fall darf bei der DIN EN 16630 die Armlänge von 1 Meter nicht von der Fallhöhe abgezogen werden, sodass beide Fallbereiche gleich groß ausgelegt werden müssen.
Dagegen ist die DIN EN 16630 günstiger, wenn keine Kletterstelle vorhanden ist, da der Abzug der Armlänge eine kleinere und somit preiswertere Fallschutzfläche ermöglicht.
Kann TOLYMP bei der TÜV-Abnahme der Anlage unterstützen?
Ja, TOLYMP begleitet Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der TÜV-Abnahme. Wir stellen sicher, dass die Anlage den relevanten Sicherheitsstandards entspricht und organisieren auf Wunsch die Erstabnahme durch zertifizierte TÜV-Prüfer.
Gelten Calisthenics- und Fitnessgeräte auch als Spielplatzgeräte im Sinne der DIN EN 1176?
Ja, Calisthenics- und Fitnessgeräte können im Sinne der DIN EN 1176 als Spielplatzgeräte betrachtet werden, da sie von Kindern genutzt werden können. Sobald Kinder unter 14 Jahren Zugang zu diesen Geräten haben, müssen die strengeren Anforderungen der DIN EN 1176 angewendet werden, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
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